Vertrauen, Sicherheit & Regulierung

KI-Transparenz und Kennzeichnung: Wann muss ich offenlegen, dass KI im Spiel ist?

Was KI-Transparenz und Kennzeichnung konkret meinen

Transparenz ist das Prinzip, dass Menschen wissen sollen, wann und wie künstliche Intelligenz an einer Interaktion oder einem Inhalt beteiligt ist. Kennzeichnung ist die praktische Umsetzung: ein sichtbarer Hinweis, ein Wasserzeichen oder ein maschinenlesbares Signal. Beides zielt auf informierte Entscheidungen und darauf, Täuschung zu verhindern.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Rollen: Anbieter (wer ein KI-System entwickelt oder in Verkehr bringt) und Betreiber beziehungsweise Anwender (wer es einsetzt) tragen unterschiedliche Pflichten. Wer eine generative KI in die eigene Website einbaut, ist meist Betreiber und muss die Offenlegung gegenüber den eigenen Nutzern sicherstellen.

Artikel 50 EU AI Act: die vier Transparenzpflichten

Artikel 50 bündelt die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme unabhängig von deren Risikoklasse. Die Kernpunkte:

  • Chatbots und Assistenten: Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass Betroffene erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, ausser es ist offensichtlich (Pflicht des Anbieters).
  • Synthetische Inhalte: Anbieter generativer KI müssen Ausgaben (Text, Bild, Audio, Video) in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert markieren, technisch robust und möglichst zuverlässig.
  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Betreiber müssen die exponierten Personen über den Einsatz informieren (mit engen Ausnahmen etwa für erlaubte Strafverfolgung).
  • Deepfakes und öffentlich relevante Texte: Betreiber müssen offenlegen, dass Bild-, Audio- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert sind. Bei KI-Texten, die die Öffentlichkeit zu Fragen von öffentlichem Interesse informieren, ist ebenfalls offenzulegen; Ausnahmen gelten für klar künstlerische oder redaktionell kontrollierte Werke.

Zeitplan und wer betroffen ist

Die Transparenzpflichten des Artikels 50 gelten ab dem 2. August 2026. Das EU-KI-Büro soll die Umsetzung über freiwillige Verhaltenskodizes und Leitlinien unterstützen, etwa zur Frage, wie eine maschinenlesbare Markierung technisch aussehen kann. Bis dahin bleibt der genaue technische Standard in Bewegung; C2PA und Content Credentials haben sich als De-facto-Ansatz für Herkunftsnachweise etabliert.

Der räumliche Anwendungsbereich ist extraterritorial: Der EU AI Act erfasst auch Anbieter und Betreiber ausserhalb der EU, wenn die Ausgabe des KI-Systems in der EU verwendet wird oder sich das Angebot an Personen in der EU richtet. Für Schweizer Unternehmen mit Kundinnen, Nutzern oder Märkten in der EU sind die Pflichten daher unmittelbar relevant.

Schweizer Perspektive: revDSG, EDÖB und die Europaratskonvention

Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz mit einer direkten Kennzeichnungspflicht wie Artikel 50. Massgeblich ist zunächst das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das Transparenz bei der Bearbeitung von Personendaten und Informationspflichten verlangt; bei automatisierten Einzelentscheidungen bestehen zusätzliche Hinweispflichten. Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Für Schweizer Recht ist konsequent von revDSG/nDSG die Rede, nicht von der DSGVO.

Zusätzlich hat die Schweiz die Rahmenkonvention des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte unterzeichnet, die Transparenz als Grundsatz verankert. Der Bundesrat hat 2025 über den regulatorischen Kurs entschieden und will bestehende Rahmen nutzen sowie die Konvention umsetzen, statt kurzfristig ein umfassendes horizontales KI-Gesetz zu schaffen. Schweizer Firmen sollten den EU AI Act dennoch als faktischen Standard einplanen.

KI in der Praxis kennzeichnen: konkrete Muster

  • Chatbot-Hinweis: Einleitungssatz beim Start ('Sie chatten mit einem KI-Assistenten') plus dauerhaft sichtbares Label. Eine Übergabe an einen Menschen sollte ebenfalls klar signalisiert werden.
  • Sichtbares Label für Inhalte: Ein Vermerk wie 'Mit KI erstellt' oder 'KI-generiertes Bild' direkt am Asset, nicht versteckt im Impressum.
  • Maschinenlesbare Herkunft: eingebettete Metadaten und Wasserzeichen, praktisch über C2PA/Content Credentials, damit Plattformen und Suchmaschinen die Herkunft automatisch erkennen können.
  • Deepfake-Disclaimer: bei synthetischen Personen, Stimmen oder Szenen einen unmissverständlichen Hinweis anbringen; bei Satire oder Kunst so, dass die Kennzeichnung das Werk nicht entwertet, aber Täuschung ausgeschlossen bleibt.
  • Dokumentation: intern festhalten, welche Systeme eingesetzt werden, wer Anbieter- und Betreiberrolle trägt und wie die Offenlegung technisch umgesetzt ist. Das erleichtert Nachweise und Audits.

Vertrauen über die Pflicht hinaus

Kennzeichnung ist die Untergrenze, nicht das Ziel. Vertrauen entsteht, wenn Transparenz erklärend statt bloss formal ist: Warum wird KI eingesetzt, welche Daten fliessen ein, wo bleibt der Mensch in der Verantwortung, und wie können Betroffene widersprechen oder eine menschliche Prüfung verlangen. Klare, jederzeit auffindbare Angaben schlagen ein einmaliges Pop-up.

Für eine glaubwürdige Praxis empfiehlt sich ein knappes KI-Transparenzstatement auf der Website, konsistente Labels über alle Kanäle, und eine ehrliche Beschreibung der Grenzen der eingesetzten Modelle. Das reduziert Reputationsrisiken und ist zugleich ein Wettbewerbsvorteil im DACH-Raum, wo Datenschutz und Seriosität hoch gewichtet werden.

Häufige Fragen

Muss ich Nutzern sagen, dass sie mit einer KI chatten?

Ja, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist. Nach Artikel 50 EU AI Act müssen Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestaltet sein, dass die Person erkennt, dass sie mit einer KI kommuniziert. Ein klarer Hinweis zu Beginn und ein sichtbares Label erfüllen dies. Für Schweizer Firmen mit EU-Bezug gilt die Pflicht ebenfalls.

Gilt der EU AI Act überhaupt für Schweizer Unternehmen?

Er kann. Der EU AI Act wirkt extraterritorial: Wird die Ausgabe eines KI-Systems in der EU genutzt oder richtet sich ein Angebot an Personen in der EU, greifen die Pflichten unabhängig vom Sitz. Viele Schweizer Anbieter mit EU-Kunden fallen darunter. Zusätzlich gelten in der Schweiz das revDSG und die vom Bundesrat verfolgte Umsetzung der Europaratskonvention.

Muss ich KI-generierte Texte und Bilder kennzeichnen?

Anbieter generativer KI müssen Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren. Betreiber müssen Deepfakes offenlegen und KI-Texte kennzeichnen, die die Öffentlichkeit zu Themen von öffentlichem Interesse informieren. Für rein interne oder klar künstlerische Inhalte gelten Ausnahmen. Praktisch empfehlen sich ein sichtbares Label plus eingebettete Herkunftsdaten via C2PA.

Ab wann gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50?

Die Transparenzpflichten des Artikels 50 gelten ab dem 2. August 2026. Andere Teile des EU AI Act haben abweichende Fristen: Verbote traten früher in Kraft, Pflichten für Hochrisiko-Systeme folgen später. Für die Kennzeichnung ist das Datum 2026 massgeblich; Verhaltenskodizes des EU-KI-Büros sollen die technische Umsetzung konkretisieren.

Gibt es in der Schweiz ein Gesetz, das KI-Kennzeichnung vorschreibt?

Kein spezifisches KI-Gesetz mit einer eigenen Kennzeichnungspflicht wie Artikel 50. Massgeblich sind das revDSG mit seinen Transparenz- und Informationspflichten, die Aufsicht durch den EDÖB und die vom Bundesrat verfolgte Umsetzung der Europaratskonvention über KI. In der Praxis orientieren sich viele Schweizer Firmen dennoch am EU AI Act als De-facto-Standard.

Was bedeutet 'maschinenlesbare Markierung' und wie setze ich sie um?

Gemeint sind technische Signale, die Software automatisch erkennt, etwa eingebettete Metadaten oder Wasserzeichen, die den Inhalt als KI-generiert ausweisen. Der verbreitete praktische Ansatz sind C2PA und Content Credentials, die Herkunftsinformationen manipulationssicher an Datei anhängen. Ergänzend sollte ein für Menschen sichtbares Label vorhanden sein, da rein maschinelle Markierungen beim Teilen verloren gehen können.

Begriffe im Glossar

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